Man könnte meinen, die Technologie von Datenübertragung per Fax ist längst überholt und hat im Gegensatz zu modernen Kommunikationsmitteln so gravierende Nachteile, dass alle gerne darauf verzichten. Doch ist das wirklich so?
Das Faxgerät ist tot, lang lebe das Faxgerät?
Viele Menschen verzichten aber leider immer noch nicht gerne darauf. Vermeintlich praktische und über lange Zeit eingeübte Gewohnheiten lassen sich nicht so einfach durch neue ersetzen. Vor allem im medizinischen Bereich ist die Übertragung per Fax noch sehr verbreitet. Lange noch ein Graubereich, durch gerichtliche Erkenntnisse der letzten Zeit aber zunehmend deutlich rechtswidrig: Die Datenschutz-Grundverordnung und der Umstand, dass immer mehr Faxe über Onlinedienste und nicht über herkömmliche Faxgeräte versendet werden.
Faxen über Onlinedienste
Früher wurde direkt von einem zum anderen Faxgerät gesendet. Hier war der Datenschutz noch gewährleistet, weil es sich um eine verschlüsselte End-to-End-Übertragung handelte. Heutzutage haben viele Sender und Empfänger von Faxen eine Online-Lösung statt eines Faxgerätes. Das bedeutet, die Faxe werden als unverschlüsselte E-Mail über das Internet übertragen. Hier ist kein Datenschutz gegeben und ist gleich zu bewerten wie eine Postkarte. Jeder kann theoretisch lesen, was auf dem Fax steht.
Datenschutz-Grundverordnung verbietet Fax
Nachdem die EU-weit gültige Datenschutz-Grundverordnung bei der Übertragung von personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum usw. einen Schutz vor unbefugtem Mitlesen vorschreibt, können solche Informationen definitiv nicht per Online-Fax übermittelt werden.
Falls Sie selbst zwar noch über ein herkömmliches Faxgerät senden, kann es aber sein, dass der Empfänger eine Onlinelösung nutzt und somit der Datenschutz greift. Sie selbst können nicht erkennen, welche Empfangsstation auf der anderen Seite der Faxkommunikation im Einsatz ist, also müssen Sie immer vom Onlinefax ausgehen und sind somit nicht befugt, personenbezogene Daten zu senden.
Besonders heikel: Medizinische Daten
Die Übermittlung von medizinischen Daten wie z.B. Befunde ist laut DSGVO besonders schützenswert und wird seitens der Datenschutzbehörde sehr rigoros beurteilt. Auf diesem Gebiet sollten Sie sehr wachsam sein und nur jene Übertragungswege nutzen, die definitiv für solche Daten geeignet sind wie z.B. elektronische Befundübermittlungssysteme verschiedener Anbieter.
Mehr zum Thema mit Fokus auf den Medizinbereich finden Sie beispielsweise hier:
https://www.datenschutz.org/fax/
https://medflex.de/blog/datenschutz-rechtliches/fax-nicht-dsgvo-konform/
Fazit
Auch wenn das Faxen immer noch für manche zum Graubereich des Datenschutzes zählt: Beenden Sie diese alte und unsichere Kommunikationsweise und steigen Sie auf sichere und moderne Mittel um. Informationen zu Alternativen finden Sie hier in unserem Infoblatt. Bei Fragen zu alternativen Lösungen wenden Sie sich gerne an Ihren Berater bei Computerhaus.