RKSV mit ETRON und cbird

Die Registrierkassen-Sicherheitsverordnung 1.4.2017

adminAllgemein, Ärzte

Alle Registrierkassenpflichtigen müssen laut Bundesministerium für Finanzen ab 1. April 2017 ihre Kasse auf signierte Belege umgestellt haben. Dafür benötigen Sie zu den bereits erworbenen Kassenlösungen bekannter Weise eine Signaturerstellungseinheit in Form eines Kartenlesers und einer Signaturkarte, die am Kassen-PC installiert werden muss. Außerdem wird diese Einheit in Ihrem Kassenprogramm angemeldet und aktiviert. Auch in Ihrem Finanz-Online-Konto muss die Kassa eingetragen werden.

Alle Kunden die bei Computerhaus eine cbird- oder ETRON-Kassensoftware erworben haben, erhalten demnächst gesonderte Informationen dazu. Im Falle von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mit der Software ganyMED wird diese Information vom Hersteller der Praxissoftware, der Schachner & Schlemmer GmbH, ausgesendet.

Damit Sie rechtzeitig auf signierte Belege umstellen können, sollten Sie im Laufe des Jänner 2017 die gewünschte Lösung bestellen. Warten Sie bitte das gesonderte Schreiben über die RKSV ab, bevor Sie uns oder Schachner & Schlemmer GmbH diesbezüglich kontaktieren.

Informationen zu RKSV von cbird
Informationen zu RKSV von ETRON