Am Jahresende ist laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) der „Registrierkassen-Jahresbeleg“ zu prüfen. Hier ist vorzugehen wie bei Inbetriebnahme der Kasse mit dem Startbeleg.
In der Regel wird die Überprüfung des Jahresbelegs Ihre steuerliche Vertretung anbieten, in diesem Fall müssen Sie nur den Jahresbeleg gemäß Meldung Ihres Registrierkassen-Programms ab Anfang 2018 ausdrucken und bis spätestens 15. Februar von ihrer steuerlichen Vertretung prüfen lassen.
Information für ETRON-Kunden: Wenn Sie eine ETRON-Kasse mit dem Modul “FON (FinanzOnline)” haben, kann die Prüfung von Ihrem ETRON-Programm erledigt werden. Hierzu benötigen Sie NICHT die Hilfe Ihrer steuerlichen Vertretung. Das FON-Menü finden Sie unter Hauptauswahl > Statistik > Kassa-Auswertungen > Journale > FON Meldung. Kontrollieren Sie im Jänner die korrekte Prüfung des Jahresbelegs bzw. schließen Sie sie manuell ab. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Computerhaus.
Kein Stress am Jahresende! Da der Jahresbeleg erst bis spätestens 15. Februar geprüft werden muss, haben Sie beim Jahreswechsel keine Eile. Sie können die Prüfung ggf. in Ruhe nach Ihrem Weihnachtsurlaub erledigen (lassen).
ÜBERSICHT DER EINZELNEN SCHRITTE, FALLS SIE DIE PRÜFUNG SELBST DURCHFÜHREN MÖCHTEN:
1. Jahresbeleg drucken oder PDF erstellen
Nach dem Monatsabschluss Dezember, welcher von der Software ETRON oder cbird am ersten Betriebstag im Jänner automatisch durchgeführt wird, können Sie den Jahresbeleg ausdrucken oder als PDF am Bildschirm öffnen.
2. Vorbereitung für die Prüfung
Sie benötigen die Belegcheck-App des BMF, welche Sie kostenlos im Appstore für Android und iOS laden können. Außerdem brauchen Sie den Auth-Code von FinanzOnline. Diesen Code erhalten Sie ggf. von Ihrer steuerlichen Vertretung.
3. Prüfung des Jahresbelegs mittels Smartphone-App
Öffnen Sie die Belegcheck-App des BMF auf Ihrem Smartphone, scannen Sie den QR-Code des Jahresbelegs und bestätigen Sie durch Eingabe des Auth-Codes aus FinanzOnline. Wenn Sie ein „OK“ am Bildschirm sehen, ist alles erledigt. Andernfalls kontaktieren Sie bitte ihre steuerliche Vertretung.